Gleiches Recht für alle!
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Beschluss des Landesausschusses vom 30.03.2022 |
Zur Stärkung der beruflichen Bildung ist die Aufwertung des Beirates Beruflicher Schulen im § 113 des Berliner Schulgesetzes erforderlich. Der Beirat muss die gleiche Ausstattung (Geschäftsstelle) und die gleichen Rechte wie die Bezirklichen Schulbeiräte (analog § 111) erhalten, insbesondere zur Schulentwicklung, zum Schulbau und zu Schulversuchen ist ein aktives Beratungsrecht erforderlich.