Wohnortzuständigkeit für Flüchtlingsangelegenheiten
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Beschluss des Landesausschusses vom 10.04.2018 |
Die Abgeordnetenhausfraktion sowie die Bezirksverordneten der FDP sollen sich dafür einsetzen, dass in Fragen der Zuständigkeiten des Landes und der Bezirke mit Flüchtlinge nach dem Wohnortsprinzip anstatt nach dem Geburtsdatenprinzip verfahren wird.